AGB – TMA TourismusMarketing Agentur GmbH

§1 Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge. Änderungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich durch TMA bestätigt wurden.

§2 Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend für einen Zeitraum von 4 Wochen gültig. Ein wirksamer Vertrag kommt nur nach Maßgabe und Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch TMA zustande. Die im Angebot enthaltenen Leistungen und Preise werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Bestandteil des Vertrages. Angebote und Verträge dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§3 Umfang des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag näher definierte Leistung, nicht jedoch die Erzielung eines definierten wirtschaftlichen Erfolges. Vom Vertragspartner bzw. Dritten gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Soweit nicht anders vereinbart, kann sich TMA zur Auftragserfüllung sachverständiger Unterauftragnehmer/Erfüllungsgehilfen bedienen. Bestellungen des Vertragspartners müssen TMA in schriftlicher Form übermittelt werden.

§4 Änderungen des Leistungsumfanges
Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen des Vertragsinhaltes bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für alle vom Vertragspartner in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleistungen berechnet TMA die angemessene Vergütung gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Bei Kosten, die TMA von Dritten berechnet werden, ist TMA berechtigt, Preiserhöhungen an den Vertragspartner weiter zu berechnen.

§5 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist verpflichtet TMA nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Vertragspartner hat TMA alle für die Auftragserfüllung notwendigen oder bedeutsamen Informationen Materialien und Unterlagen rechtzeitig, innerhalb von TMA gesetzter Anforderungsfristen zur Verfügung zu stellen. Vorschläge des Vertragspartners oder seine sonstige Mitarbeit stellen keine Änderung des Vertrages dar. Der Vertragspartner hat auf Aufforderung durch TMA die Druckfreigaben und Freigaben für Korrekturen zu erteilen.

§6 Leistungen, Leistungsverzug
TMA ist berechtigt die vertraglich vereinbarten Leistungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen. Im Falle von Leistungs- oder Lieferverzögerungen richten sich Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe des §18(Haftungsausschluss). Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist ist Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

§7 Preise und Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Dienstleistungen der TMA wird, wenn kein Festpreis vertraglich vereinbart wurde, nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet. Sofern nicht anders vereinbart, bleibt der Anspruch auf Ersatz von Auslagen bestehen. Erfolgt die Abrechnung nach Zeithonorar, so ist TMA berichtigt in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach geleistetem Arbeitsaufwand und angefallenen Auslagen vorzunehmen. Zusätzlich erforderliche Arbeiten, wie Nachbearbeitungen und sonstige Nebenleistungen berechnet TMA nach Aufwand. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zzgl. der aktuell gültigen Umsatzsteuer. Eine Gewährung von Skonti oder anderen Abzügen ist ausgeschlossen.
Die Bezahlung der Leistungen erfolgt, sofern im Vertag nicht anders vereinbart, durch Überweisung oder per Bankeinzug innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung. Befindet sich der Vertragspartner im Zahlungsverzug, ist TMA berechtigt ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 3% (in Worten 3 von Hundert) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Insbesondere ist TMA nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Vertragspartner seit mindestens vier Wochen in Verzug befindet. Weiterhin ist TMA berechtigt bei Website-Leasing und Hosting die Website und den Mail-Server bis zur Bezahlung offline zu stellen. Domain- und Hosting-Gebühren sind jeweils für 12 Monate im Voraus zu bezahlen. Ein Anrecht auf Rückzahlung bei vorzeitig gekündigtem Vertrag besteht nicht. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist das Büro der TMA in Goslar.

§8 Aufrechnungsverbot
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

§9 Schutz des geistigen Eigentums
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind und vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, bleibt TMA Urheber. Der Vertragspartner erhält in diesen Fällen nur das von TMA eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich beschränkte, widerrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Die TMA behält sich das Recht vor, Arbeiten und Entwürfe zu archivieren und als Referenz zu verwenden.

§10 Farben
TMA weist ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier) abweichen. Bei Farbabweichungen ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen. Ein farbverbindliches Proof kann gegen Erstattung der Kosten vom Vertragspartner bestellt werden.

§11 Vertragsgegenstand Webdesign
Der Vertragspartner wird bei der Erstellung einer Website ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Für die Einhaltung dieser Pflichten ist allein der Vertragspartner verantwortlich. Sollte TMA ein Schaden entstehen, weil der Vertragspartner die vorstehenden Pflichten verletzt, ist TMA berechtig, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Impressumspflicht nach § 5 TMG, die Informationspflichten nach § 312c/e, die Prüfpflichten bei Linksetzung, die Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften und zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter.

§12 Vertragsgegenstand Domains
Ist als Dienstleistungsgegenstand auch die Registrierung und/oder Pflege von Internetdomains vereinbart, wird TMA lediglich als Vermittler tätig. TMA gewährleistet nicht für die Zuteilung des bestellten Domainnamens und schließt jegliche Haftung aus. Weiterhin übernimmt TMA keine Gewähr dafür, dass die von dem Vertragspartner beantragten und delegierten Domainnamen frei von Rechten Dritter sind. Dies gilt auch für Subdomains. Der Vertragspartner stellt TMA von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen TMA wegen Verletzung solcher Rechte stellen.

§13 Vertragsgegenstand SEM
Inhalte von SEM-Kampagnen werden grundsätzlich gemeinsam mit dem Vertragspartner definiert. TMA schuldet nicht eine erfolgreiche Bietstrategie. Es kann nicht garantiert werden, eine Mindestanzahl an Klicks oder Sales zu liefern, einen vom Vertragspartner bestimmten Durchschnitts-CPC einzuhalten, oder nach Maßgabe des Kunden vorgegebenes Budget garantiert auszuschöpfen. Dies gilt insbesondere, wenn das vorgegebene Budget mit der gewünschten Anzahl an Mindestklicks in Widerspruch steht. TMA haftet ebenso nicht für die negative Entwicklung der Kampagnenleistung und garantiert aufgrund der Dynamik des Marktes nicht, dass die Kampagne nach dem Management den ursprünglichen Stand erreichen kann.

§14 Vertragsgegenstand Hosting
Sollte das Hosten von Websites vertraglich vereinbarte sein, stellt TMA dem Vertragspartner Speicherplatz auf einem virtuellen Webserver zur Verfügung. Der Vertragspartner hat weder dingliche Rechte an der Serverhandware noch ein Recht auf Zugang der Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhandware befindet. TMA sagt eine Servererreichbarkeit von 97% im Jahresdurchschnitt zu. Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Zeiten, in denen das Netzwerk auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der TMA liegen, über das Internet nicht zu erreichen ist. Für die Sicherung der Daten ist allein der Vertragspartner verantwortlich.

§15 Vertragslaufzeit und Kündigung
Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von 12 Monate und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für TMA insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner sich mit der Zahlung der Entgelte mehr als 4 Wochen in Verzug befindet oder schuldhaft gegen Inhalte des Vertrags bzw. gültiges Recht verstößt. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist TMA zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist TMA nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.

§16 Urheber- und Markenrechte
Der Vertragspartner erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. TMA überprüft nicht, ob der Vertragspartner im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/ oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat der Vertragspartner die Pflicht, TMA schadfrei zu halten.

§17 Gewährleistung
Eine Gewährleistung für die erbrachten Leistungen steht lediglich dem Vertragspartner zu. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Bei berechtigten, durch TMA zu vertretenden Mängeln ist der Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung verpflichtet, diese TMA gegenüber schriftlich anzuzeigen. Dabei ist eine genaue Beschreibung der Mängel verbindlich. Im berechtigten Falle eines Mangels steht der TMA das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Die Haftung der TMA nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.

§18 Haftungsausschluss
Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit oder Verzug haftet TMA und deren Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Bei Leistungen, die TMA an Vertragspartner weitergibt, selbst von Dritten bezieht, haftet TMA nicht für deren Verschulden. Der Vertragspartner hat die von TMA erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt dies unverzügliche Überprüfung oder Mangelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Vertragspartners.

§19 Datenschutz und Verschwiegenheit
TMA ist verpflichtet, über alle betrieblichen Belange des Vertragspartners, über die sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Der Vertragspartner gibt sein Einverständnis dazu, dass TMA von ihm übermittelte Daten speichert. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber unterrichtet, dass TMA personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Leistungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Werden vom Vertragspartner Adressdaten zur Verfügung gestellt gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§20 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile der Sitz der TMA in 38640 Goslar. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechtes und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechtes. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.

§21 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.